BCT-Touristik

Bolivien Reisen

Bolivien Wissenswertes und Reisehinweise

Reisehinweise Auswärtiges Amt 3

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente / Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt kein Visum. Zur Einreise als Tourist nach Bolivien ist ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass notwendig. Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 90 Tagen im Pass eingetragen. Wenn man auf dem Landweg einreist kommt es vor, dass lediglich eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 30 Tagen in den Pass eingetragen wird.

Laut Auskunft der Migrationsbehörde gilt für Touristen aus den Mercosur- und Andenstaaten die 90-Tage-Regel, für europäische Touristen ist vorgesehen, dass sie zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für 30 Tage bekommen, die dann noch zweimal für je weitere 30 Tage bei den Migrationsbehörden verlängert werden kann. Die Praxis sieht aber anders aus.

Deutsche Touristen können sich innerhalb eines Jahres demnach maximal 90 Tage in Bolivien aufhalten, wobei mehrfache Ein- und Ausreise gestattet ist.

Die frühere großzügige Praxis, kurz vor Ablauf der Dreimonatsfrist in das benachbarte Ausland auszureisen und kurz darauf wieder nach Bolivien einzureisen, um eine neue Frist von 90 Tagen zu erhalten, wird nicht mehr geduldet.

Für alle anderen Reisezwecke (z.B. Geschäftsreise, Praktikum, Studium etc.) muss vorher bei den bolivianischen Botschaften im Ausland ein entsprechendes Visum („visa de objeto determinado“) beantragt werden. Geschäftsleute können ein langfristiges Geschäftsvisum mit mehrfacher Einreise und einer Gesamtaufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen pro Jahr erhalten.

Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten alleinreisende Minderjährige oder bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen.

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja
Vorläufiger Reisepass ja, Pass muss bei Einreise noch 6 Monate gültig sein
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen

Wichtiger Hinweis:

Deutsche Staatsangehörige benötigen nach wie vor kein Visum für einen touristischen Aufenthalt. Bolivien gestattet allen Touristen aus der EU allerdings nur einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro Jahr aber mit mehrfacher Einreise.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, mit Foto, Pass muss bei Einreise noch 6 Monate gültig sein
Reisepass ja, mit Foto, Pass muss bei Einreise noch 6 Monate gültig sein
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Impfungen

Alle Reisenden, die älter als 12 Monate sind und vorhaben, in Gelbfieber gefährdete Gebiete Boliviens zu reisen, müssen auf Verlangen bei Einreise ein Gelbfieber-Impfzertifikat vorweisen können. Es ist empfehlenswert, stets ein Impfzertifikat mitzuführen, auch wenn keine Gelbfieber gefährdete Gebiete besucht werden, da die Rechtslage und die Verwaltungspraxis nicht immer übereinstimmen. Siehe dazu auch Medizinische Hinweise. Die Impfung muss spätestens 10 Tage vor der Einreise erfolgen.

Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Bei Abflug von bolivianischen Flughäfen werden für Inlandsflüge eine Flughafengebühr von z. Zt. 15 Bolivianos, für Auslandsflüge in Höhe von 25 US-Dollar erhoben. Von dieser Gebühr befreit sind Transitreisende, die sich nicht länger als 12 Stunden in Bolivien aufhalten, sowie grundsätzlich Kinder unter zwei Jahren.

Touristen, die sich nur für die Dauer von bis zu 90 Tagen in Bolivien aufgehalten haben, sind von der Zahlung einer so genannten Ausreisesteuer in Höhe von z. Zt. 227 Bs befreit (ca. 33,- US $). Alle Ausländer, die sich länger als 3 Monate legal in Bolivien aufhalten, müssen bei der Ausreise zusätzlich zur Flughafensteuer auch die Ausreisesteuer entrichten.

Für die Ausreise aus Bolivien über Drittstaaten (z.B. Brasilien, Argentinien) kann die Vorlage eines gültigen internationalen Gelbfieberimpfpasses erforderlich sein. Der Impfpass sollte daher stets greifbar im Handgepäck mitgeführt werden.

Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.